Schneefall und Glätte sind im Winter keine Seltenheit. Mit einem Winterdienst schützen Sie sich vor Schadenersatzforderungen von Menschen, die auf glattem Untergrund ausgerutscht sind. Insbesondere öffentliche Geh- und Fahrradwege müssen schnee- und eisfrei gehalten werden. Der Schnee muss an den Gehwegrand und außerhalb von Treppen geschoben werden, damit die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt ist. Bei Glätte müssen die geräumten Flächen mit Splitt, Kies oder Sand abgestreut werden. Eisflächen müssen teilweise komplett entfernt werden.
Wir sind mit der für den Winterdienst notwendigen Ausrüstung wie Schneeschaufeln, Schneefräsen und Schneepflügen ausgestattet. Als Streugut verwenden wir nur umweltschonende Mittel. Die Verwendung von Streusalz ist aus Umweltschutzgründen nur in Ausnahmefällen erlaubt. Am Ende der alljährlichen Kälteperiode entfernen wir die eingesetzten Streumittel.